Das Arbeitsgericht in Gera wird am 22.2. nicht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung von Ho N.Thang durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verhandeln

Das teilt Gerichtssprecher Ingo Menke thoibao.de mit. „Die Verhandlung ist nicht mehr notwendig, weil sich beide Seiten bereits außergerichtlich geeinigt haben.“ Die Kündigung bleibt bestehen. 

Deutsche Politiker beleidigte und beschimpfte 

Zur Erinnerung: Ho N.Thang hatte jahrelang als Asylentscheider und Asylanhörer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Jena in Thüringen gearbeitet. Zeitgleich hatte er für die vietnamesische Parteizeitung ´´Nhan Dan´´ und für weitere vietnamesischsprachige Zeitungen Artikel geschrieben, in denen er deutsche Politiker beleidigte und beschimpfte. Als Mitarbeiter einer deutschen Behörde muss er jedoch politisch neutral auftreten. Gleichzeitig ließen seine Artikel Zweifel daran aufkommen, ob er zu den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Das wird aber von einem Mitarbeiter einer deutschen Behörde verlangt. 
Nach der Entführung von Trinh Xuan Thang hatten deutsche Journalisten einen Artikel von ihm gefunden, in dem er die Regierung in Hanoi beriet, wie sie mit der Kritik aus Deutschland an der Entführung umgehen soll. Wer beim deutschen Staat arbeitet, darf aber nicht einen anderen Staat gegen Deutschland beraten. Seine Ratschläge zeugten zudem von wenig Respekt gegenüber deutschen Politikern und deutschen Positionen. Auch damit hatte Ho N.Thang seine Neutralitätspflicht verletzt. Als das Bundesamt die Artikel las und sie prüfte, kündigte es ihrem Mitarbeiter fristlos das Arbeitsverhältnis. 
Bundesamt und Polizei prüfen aber auch, ob Ho N.Thang etwas mit der Entführung von Trinh Xuan Thanh zu tun hat, ob er beispielsweise Daten aus dessen Asylakte an vietnamesische Behörden gegeben hat. Dazu hatte die Bundesanwaltschaft schon im Oktober erklärt, dass es sehr wahrscheinlich nicht so war. 
Ho N.Thang klagte vor dem Arbeitsgericht Gera gegen die Kündigung. Nach Angaben des Sprecher des Bundesamtes, Christoph Sander, gab es bereits im September ein Treffen zwischen dem Bundesamt und seinem ehemaligen Mitarbeiter mit dem Ziel, sich zu einigen. Das scheiterte, so dass ein Gerichstermin für den 22.2. angesetzt wurde. 
Im Februar kam aber kurzfristig doch noch eine außergerichtliche Einigung zustande. Ho N.Thang scheint akzeptiert zu haben, dass er nicht mehr beim Bundesamt arbeiten darf. Christoph Sander: „Das arbeitsgerichtliche Verfahren konnte einvernehmlich durch einen Vergleich beendet werden. Ich bitte Sie um Verständnis, dass sich das Bundesamt zu den Einzelheiten des Vergleichs nicht äußert. An dem Umstand, dass Herr Ho N.Thang nicht mehr Mitarbeiter des Bundesamts ist, hat sich nichts geändert.“ Man habe sich aber beispielsweise über den Datenschutz geeinigt. 
 
Fristlose Kündigung
Marina Mai
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